Professionelle
Leistung, erste Qualität und zuverlässige Termintreue haben ihren
Preis. Und zwar einen sehr attraktiven: Denn im günstigen Fall bezahlen
Sie von unserer Rechnung nur die Hälfte! Wenn alle Voraussetzungen erfüllt
sind, können Sie 50% unserer Rechnungssummen von der Ausgleichsabgabe für
nichtbeschäftigte Behinderte absetzen. Denn wir sind vom Gesetzgeber als
gemeinnützige Institution anerkannt. Das heißt, Sie kaufen unsere
Leistungen zu einem beachtlichen Preisvorteil ein. Und: Sie sparen nicht nur
Kosten. Sie unterstützen auch die Integration behinderter Fachkräfte
in eine moderne Berufs- und Betriebsumgebung mit ökologischer Arbeitsweise.